Personelle Engpässe
Zusätzliche Unterstützung, wenn die eigene Kapazität nicht ausreicht.
Ihre Ausbildung braucht Struktur. Ihre Pflege braucht Zeit. Für Pflegedienstleitungen, Einrichtungsleitungen und Träger.
Externe Praxisanleitung für Pflege- und Altenheime, ambulante Pflegedienste und weitere Pflegeeinrichtungen – durch ein Team aus mehreren Praxisanleitern, flexibel und direkt vor Ort.
Strukturiert · praxisnah · persönlich.
Urlaub, Krankheit, mehrere Auszubildende oder Pflichteinsätze können zusätzliche Anleitungskapazität erforderlich machen.
Zusätzliche Unterstützung, wenn die eigene Kapazität nicht ausreicht.
Strukturierte Anleitung auch bei erhöhtem Ausbildungsaufkommen.
Unterstützung auch bei Auszubildenden anderer Träger in Ihrer Einrichtung.
Wir unterstützen Pflegeeinrichtungen in Bayern bei der praktischen Ausbildung – insbesondere mit externer Praxisanleitung vor Ort, bei Prüfungssituationen und bei praktischen Anforderungen im Rahmen von Anerkennungsverfahren.
Geplante und strukturierte Praxisanleitung vor Ort, abgestimmt auf Ausbildungsstand, Einsatz und Ausbildungsplan.
Gezielte Vorbereitung und Unterstützung rund um praktische Prüfungssituationen.
Unterstützung bei praktischen Anforderungen und Prüfungen für ausländische Pflegefachkräfte.
Geplante Angebote zur Praxisanleitung und Fortbildung im Zusammenhang mit der neuen Ausbildung.
Unser Angebot richtet sich insbesondere an Pflegeheime, Altenheime, ambulante Pflegedienste und weitere Einrichtungen, in denen die praktische Pflegeausbildung im Alltag organisiert werden muss.
Unterstützung für eigene Auszubildende und bei Pflichteinsätzen von Auszubildenden anderer Träger.
Praxisanleitung im ambulanten Einsatz – passend zu Ausbildungsplan und praktischen Rahmenbedingungen.
Auch andere geeignete Einrichtungen der praktischen Pflegeausbildung können externe Unterstützung nutzen.
Externe Praxisanleitung kann Ihnen zusätzliche Kapazität verschaffen, ohne dass Sie dafür eine eigene zusätzliche Stelle schaffen müssen. Der Umfang wird nach Ihrem tatsächlichen Bedarf vereinbart.
Sie beauftragen externe Praxisanleitung als Dienstleistung und erweitern Ihre Anleitungskapazität bedarfsgerecht, ohne dafür zwingend eine zusätzliche eigene Stelle einzurichten.
Ihre Einrichtung kann zusätzliche Anleitungskapazität nutzen, ohne dafür zwingend eine weitere eigene Stelle schaffen zu müssen.
Nach § 4 PflAPrV soll die gezielte und geplante Praxisanleitung mindestens 10 % der praktischen Ausbildungszeit im jeweiligen Einsatz umfassen.
Urlaub, Krankheit, volle Dienstpläne oder mehrere Auszubildende gleichzeitig können die Organisation geplanter Anleitung erschweren. Externe Unterstützung schafft zusätzliche Kapazität.
Unser Team ermöglicht zusätzliche Kapazität und mehr Flexibilität bei der Planung – besonders interessant bei mehreren Auszubildenden oder wiederkehrendem Unterstützungsbedarf.
Die fachliche Leitung bringt Erfahrung aus Gesundheits- und Krankenpflege, Praxisanleitung, interner Auditierung, Stationsleitung und Einrichtungsleitung mit.
Sie schildern kurz Einrichtung, Ausbildungsstand und Bedarf.
Wir klären Rahmenbedingungen, Umfang und gewünschte Leistungen.
Termine und Inhalte werden passend zur Ausbildungssituation abgestimmt.
Die vereinbarten Leistungen erfolgen direkt in Ihrer Einrichtung.
Die neue bundeseinheitlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung soll zum 1. Januar 2027 starten. Wir entwickeln hierfür passende Angebote für Einrichtungen und Praxisanleitende.
Geplant sind Angebote zur Unterstützung bei Praxisanleitung und Fortbildung im Zusammenhang mit der neuen Ausbildung. Die konkreten Inhalte werden nach der dann geltenden Rechtslage und den einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben ausgestaltet.
Insbesondere für Pflegeheime und Altenheime, ambulante Pflegedienste und weitere geeignete Einrichtungen der praktischen Pflegeausbildung in Bayern.
Ja, grundsätzlich kann externe bzw. freiberufliche Praxisanleitung auch bei Pflichteinsätzen von Auszubildenden anderer Träger unterstützt werden. Maßgeblich sind die jeweiligen Ausbildungs- und Kooperationsvereinbarungen.
Ja. Je nach Auftrag kann die Zusammenarbeit stundenweise oder auf Tagessatzbasis vereinbart werden.
Sie können zusätzliche Anleitungskapazität flexibel einkaufen, ohne dafür zwingend eine eigene zusätzliche Stelle schaffen zu müssen. Bei einer echten selbstständigen Beauftragung bestehen gegenüber dem externen Dienstleister keine arbeitsrechtlichen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis wie Entgeltfortzahlung oder Urlaub.
Ja, im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs kann die Vorbereitung und Unterstützung bei praktischen Prüfungssituationen angeboten werden.
Ja, wir unterstützen bei praktischen Anforderungen und praktischen Prüfungen im Rahmen entsprechender Anerkennungsverfahren.
Der Umfang externer Praxisanleitung kann je nach Einrichtung, Einsatzort, Ausbildungsstand und gewünschter Leistung unterschiedlich sein. Deshalb besprechen wir Ihren Bedarf persönlich und erstellen ein individuelles Angebot.
Bedarf besprechen →Wir besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche Unterstützung für Ihre Einrichtung sinnvoll ist.
Externe Praxisanleitung kann eine flexible Lösung sein, wenn die Anleitung im laufenden Pflegebetrieb zuverlässig organisiert werden muss.
Bei Urlaub, Krankheit oder anderen Engpässen kann zusätzliche Anleitungskapazität sinnvoll sein.
Sie haben gleichzeitig mehrere Auszubildende und möchten die geplante Anleitung zuverlässig abdecken.
Auch Auszubildende eines anderen Trägers können bei ihrem Einsatz in Ihrer Einrichtung strukturiert begleitet werden.
Gezielte Unterstützung vor praktischen Prüfungen – im vereinbarten Leistungsumfang.
Sie möchten Anleitungskapazität erweitern, ohne dafür zwingend eine zusätzliche eigene Stelle zu schaffen.
Ihre Einrichtung wächst und Sie möchten bei der Praxisanleitung flexibel mitwachsen.